Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Beauftragen eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.


2. Zusätzliche Leistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird. Alle Zusatzleistungen sind schriftlich festzuhalten.


3. Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.


4. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.


5. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Vor dem Umzug muss dann entweder ein Kostenübernahmeschein des Sozialamtes oder eine schriftliche Auftragsbestätigung des Arbeitsamtes vorliegen.


6. Transportsicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschine, Plattenspieler, Fernseh-, HiFi- und Radiogeräte sowie EDV-Anlagen) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, diese Sicherung zu überprüfen.


7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss bei Abholung des Transportgutes kontrollieren, dass nichts versehentlich mitgenommen oder vergessen wurde. Er hat bei Be- und Entladung anwesend zu sein oder Dritte schriftlich zu bevollmächtigen. Fehlende Hilfe oder erschwerte Zugänglichkeit führen zu Mehrkosten von 37,00 EUR netto pro Stunde und Arbeiter. Der Auftragnehmer darf bei solchen Fällen den Auftrag verlängern oder eigenes Personal einsetzen. Weitere Regelungen gelten für Aufzüge, Parkverbotszonen und vorzeitige Beendigungen des Auftrags.


8. Elektro- und Installationsarbeiten

Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Dübel- und anderen Installationsarbeiten berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


9. Gefahrgut

Der Transport von Kraftfahrzeugen ist nur mit leerem Tank erlaubt.


10. Aufrechnungen

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


11. Abtretung

Der Möbelspediteur ist verpflichtet, auf Verlangen die Rechte aus dem von ihm abgeschlossenen Versicherungsvertrag an den Ersatzberechtigten abzutreten.


12. Missverständnisse

Der Möbelspediteur haftet nicht für Missverständnisse bei nicht schriftlich erteilten Aufträgen oder Mitteilungen an nicht bevollmächtigte Personen.


13. Frist und Form der Schadensanzeige

Äußerlich erkennbare Schäden sind spätestens am Tag nach dem Umzug anzuzeigen, nicht sichtbare innerhalb von 14 Tagen (§ 451f HGB). Schadensmeldungen müssen spezifiziert und schriftlich erfolgen – auch per Telekommunikation. Es genügt rechtzeitige Absendung. § 438 HGB ist ebenfalls zu beachten.


14. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes

Das Entgelt ist nach Auftragsausführung sofort fällig – bar, per Sofortüberweisung oder Karte. Bei Nichtzahlung kann das Umzugsgut zurückgehalten oder eingelagert werden (§ 419 HGB).


15. Stornierung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt des Auftraggebers steht dem Möbelspediteur ein Drittel der Fracht (§ 415 HGB) zu. Wird der Umzug nicht binnen 2 Wochen nach vereinbartem Termin durchgeführt, gilt er als storniert. Es fallen Stornokosten zwischen 50–100 % an, je nach Zeitpunkt der Absage. Auslagen an Dritte sind gesondert zu erstatten.


16. Lagervertrag

Im Lagerfall gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB), die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.


17. Zusätzliche Belade- und Entladestellen

Ein Angebot enthält jeweils eine Belade- und Entladestelle. Jede weitere Stelle kostet innerhalb eines Ortes 50 €, außerhalb werden zusätzliche Transportkosten berechnet.


18. Umzugskartons

Nach Auftragserteilung werden Kartons zu gültigen Preisen verliehen. Die erste Lieferung ist kostenlos, ab der zweiten sowie bei Abholung werden 15 € berechnet.


19. Gerichtsstand

Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist das Gericht am Ort der beauftragten Niederlassung des Möbelspediteurs. Bei anderen Personen gilt dies nur, wenn der Absender ins Ausland verzogen ist oder unbekannten Aufenthalts hat.


20. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.